Nach den Regeln der deutschen Gas-Bilanzierung fallen für die Differenzen zwischen Gasabsatz und Gasbeschaffung in den Bilanzkreisen Ausgleichsenergie an. Mit dieser Ausgleichsenergie gleicht der Marktgebietsverantwortliche den Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen aus. Allgemein entsteht Ausgleichsenergie dadurch, dass beim Bilanzkreisverantwortliche Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Allokation der RLM Abnahmestellen vorliegen, aber auch Fehler bei den durch die Netzbetreiber ausgerollten SLP Profile wie auch den Lieferungen am VHP können zu Ausgleichsenergie führen.
Der Preis für diese Ausgleichsenergie orientiert sich an den Spotpreisen mit entsprechendem Auf- oder Abschlag oder an den tatsächlichen Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen für Regelenergieeinsätze entstanden sind. Damit ist die Ausgleichsenergie im Regelfall deutlich teurer als eine Glattstellung am Spotmarkt.
Mit den jüngsten Turbulenzen an den Gasmärkten sind auch die Spreads zwischen der Ausgleichsenergie und den Beschaffungskosten am Spotmarkt gestiegen. Dies macht auch Bilanzkreispooling wieder deutlich attraktiver.
Die Bilanzkreisverträge, die jeder Bilanzkreisverantwortliche in Deutschland mit dem Marktgebietsverantwortlichen abgeschlossen hat, sehen vor, dass Bilanzkreise miteinander verbunden werden können und damit gemeinsam bilanziert werden.
Dieses Prinzip macht sich ein Bilanzkreispool zu Nutze, indem viele Bilanzkreisverantwortliche ihre Bilanzkreise mit einem Rechnungsbilanzkreis verbinden. Dadurch werden die Über- und Unterspeisungen der einzelnen Teilnehmer ausgeglichen. Lediglich für das verbleibende Saldo fallen dabei die ungünstigeren Ausgleichsenergiepreise an, die dann auf die Teilnehmer im Rahmen des Pools aufzuteilen sind.
Auch wenn der Flexibilitätskostenbeitrag nur eine geringe Rolle bei den Bilanzierungskosten spielt, verringert ein Bilanzkreispool auch den Flexibilitätskostenbeitrag für die untertägige Abnahmestruktur. Durch die Verbindung der Bilanzkreise wird auch die Toleranz auf die RLM Tagesmenge von 7,5% aufaddiert. Gleichzeitig saldieren sich die stündlich kumulierten Abweichungen zur Tagesmenge. Somit wird eine Überschreitung der Toleranz und damit das Anfallen den Flexibilitätskostenbeitrags für alle Teilnehmer unwahrscheinlicher.
Einen dritten Aspekt zur Reduzierung von Kosten durch Bilanzkreispooling stellen Konvertierungskosten dar. Bilanzkreisverantwortliche mit Rechnungsbilanzkreis sind verpflichtet Ihre H-Gas und L-Gas Bilanzkreise miteinander zu verbinden. Dadurch werden Unterspeisungen in einer Gasqualität und Überspeisungen in der anderen Gasqualität ausgeglichen und somit Ausgleichsenergie reduziert. Wird jedoch durch eine Überspeisung in H-Gas mit einer Unterspeisung in L-Gas zumindest teilweise ausgeglichen, so fällt für die dadurch von H-Gas nach L-Gas konvertierte Menge das vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichte Konvertierungsentgelt an. Übertragen die Teilnehmer eines Bilanzkreispools ihre Über- und Unterspeisung gasqualitätsscharf in den Rechnungsbilanzkreis des Bilanzkreispools, so erfolgt die Konvertierung auf der Ebene des Bilanzkreispools. Dadurch, dass einzelne Teilnehmer Mengen von L-Gas nach H-Gas konvertieren, reduziert sich im Bilanzkreispool die insgesamt von H-Gas nach L-Gas im Vergleich zur Summe der Konvertierungen der einzelnen Teilnehmer.
Dadurch, dass einzelne Teilnehmer Mengen von L-Gas nach H-Gas konvertieren, reduziert sich im Bilanzkreispool die zu konvertierende Menge von H-Gas nach L-Gas im Vergleich zur Summe der Konvertierungen der einzelnen Teilnehmer.
Grundsätzlich ist das Prinzip des Bilanzkreispoolings durch die Regeln der Gasbilanzierung vorgegeben und funktioniert bei allen Anbietern ähnlich. MET hat sich zum Ziel gesetzt, einen zusätzlichen Mehrwert für seine Kunden zu schaffen und dafür zwei wesentliche Punkte identifiziert:
Einfaches Abrechnungsmodell zur Reduzierung der Prozesskosten
Optimale Zusammensetzung des Poolportfolios für ein Maximum an Nettingeffekten
Um die Abwicklung zu vereinfachen, entkoppelt der MET Pool die Bilanzierung und die Abrechnung der Teilnehmer des Pools von der Bilanzierung und Abrechnung des Marktgebietsverantwortlichen. Die Abrechnung erfolgt monatlich direkt nach Eingang der M14-Daten. Die Rechnung besteht aus drei Positionen plus ggf. Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage. Folgende Positionen werden abgerechnet:
Die Gasflüsse der Bilanzkreise in den Pool (Überspeisung des Teilnehmers) sowie aus dem Pool (Unterspeisung des Teilnehmers). Hierbei kommt der vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentliche und frei im Internet abrufbare Spotindex „VHP-Index -2%“ (Überspeisung) sowie „VHP-Index +2%“ (Unterspeisung) zur Anwendung.
Eine kundenindividuelle und mengenspezifische Prämie, die auf die Gesamtallokation des Kunden im abgerechneten Monat erhoben wird.
Bei der gemeinsamen Betrachtung von H-Gas und L-Gas Bilanzkreisen auftretende Konvertierung wird zum vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten Konvertierungsentgelt abgerechnet.
Alle Mengenflüsse werden zum Abrechnungsbrennwert betrachtet, sodass die kommerziell irrelevante RLM-Differenzmenge nicht berücksichtigt werden muss.
Um den Flexibilitätskostenbeitrag müssen Sie sich keine Gedanken machen. Der MET Pool trägt diesen, sollte er doch mal anfallen, wird er aus den im Pool generierten Überschüssen gedeckt.
Alle für die Rechnungsprüfung und das Reporting benötigten Mengeninformationen werden Ihnen über die Marktkommunikation zur Verfügung gestellt. Alle Preisinformationen sind beim Marktgebietsverantwortlichen THE bequem abrufbar.
Um einen möglichst hohen Ertrag für Sie als Kunden zu generieren, ist das Poolmodell so aufgebaut, dass der Anreiz besteht, möglichst viele gegenläufige Über- und Unterspeisungen in den Pool einzubringen und damit den Pooleffekt für alle Teilnehmer zu maximieren.
Grundlage hierfür ist die kundenindividuelle und spezifische Prämie, die von MET jährlich neu kalkuliert wird und vom Teilnehmer auf die allokierten Mengen zu zahlen ist. Die Prämie gilt für ein Kalenderjahr und wird jeweils im November ermittelt und bekannt gegeben.
Diese Prämie deckt einerseits das Risiko für höhere Ausgleichsenergiepreise des Rechnungsbilanzkreis ab. Andererseits macht diese Prämie transparent, wie ein Teilnehmer statistisch zum Pool steht.
Erzielte Überschüsse des MET Pools werden am Ende des Kalenderjahres anteilig an die Teilnehmer ausgeschüttet.
Durch das Netting von Über- und Unterspeisungen werden die Bilanzierungskosten der Teilnehmer gesenkt. Hierbei optimiert MET den Ertrag, indem die Teilnehmer mit Hilfe der Prämie einen Anreiz bekommen, die Bilanzierungskosten im Gesamtpool zu senken.
Darüber hinaus wirkt das Modell der MET besonders bei extremen Preisausreißern glättend auf die Bilanzierungskosten. Ein Vorteil gerade in stark volatilen Marktphasen.
MET kümmert sich um die Gasbilanzierung. Die Abrechnung des MET Pools ist deutlich einfacher als die durch den Marktgebietsverantwortlichen. Sie als Kunde erhalten eine Abrechnung für die sie lediglich den VHP-Index zur Rechnungsprüfung benötigen.Durch die durchgehende Anwendung des Abrechnungsbrennwerts entfällt die Verrechnung der RLM-Differenzmenge.
Über das Thema Flexibilitätskostenbeitrag müssen Sie sich keine Gedanken machen, dies wird komplett von MET für Sie erledigt.
Durch die vorab kalkulierte Prämie werden die Ausgleichsenergiekosten berechenbarer. Gleichzeitig bietet die Prämie einen wichtigen Anhaltspunkt bei der Kalkulation der Ausgleichsenergieaufschläge für eigene RLM Kunden.
MET erhebt keine Grundgebühr sondern partizipiert an der Poolausschüttung. Dadurch lohnt sich eine Teilnahme am Pool auch bei kleinen Portfolien.