Der Verhaltenskodex legt die ethischen Grundsätze fest, anhand derer die Art und Weise bestimmt wird, wie die MET Group ihre Geschäfte führt.
Der Verhaltenskodex kann nur als allgemeine Anleitung dienen und ist nicht dazu gedacht, jede mögliche Situation abzudecken. Als Teil dieses Verhaltenskodex erwartet die MET Group folglich von allen Mitarbeitern, dass sie ihren gesunden Menschenverstand anwenden und bei Fragen zum Verhalten in bestimmten Situationen um Hilfe oder Anleitung bitten, indem sie sich mit ihrem direkten Vorgesetzten oder einem Mitglied des Compliance-Ausschusses der MET Group beraten.
Die Grundsätze im Verhaltenskodex können durch zusätzliche Dokumente, darunter Richtlinien und Verordnungen, ergänzt werden. Im Falle eines Unterschieds zwischen dem Verhaltenskodex (oder einer anderen ergänzenden Dokumentation) und den örtlichen Gesetzen oder Vorschriften gelten die strengeren Regeln.
Integrität, Fairness, gegenseitiger Respekt, Professionalität und Transparenz sind die Eckpfeiler des Geschäftsgebarens der MET Group. Diese Grundsätze bestimmen unser Verhalten gegenüber unseren Arbeitskollegen ebenso wie gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Behörden und der Öffentlichkeit.
Die MET Group erwartet, dass die Mitarbeiter stets in angemessener und verantwortungsvoller Weise handeln. Gewalt, Diskriminierung und Belästigung werden nicht toleriert.
Alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie interne Regeln, Anweisungen und Verfahren müssen von allen Mitarbeitern zu jeder Zeit eingehalten werden. Die Mitarbeiter müssen sich mit den Standards vertraut machen, die für ihre berufliche Tätigkeit relevant sind.
Die MET Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Integrität ihrer Geschäftspartner.
Die MET Group hält sich an alle anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie an die einschlägigen Sanktionsregelungen.
Persönliche, familiäre oder andere Verbindungen der Mitarbeiter können mit den Interessen der MET Group, ihrer Geschäftspartner oder Kunden in Konflikt geraten. Die Mitarbeiter werden gebeten, alle Situationen zu vermeiden, die zu (vermeintlichen) Interessenkonflikten führen könnten, oder - wenn sich dies nicht vermeiden lässt - unverzüglich den direkten Vorgesetzten oder ein Mitglied des Compliance-Ausschusses der MET Group zu informieren, um einen für beide Seiten akzeptablen Weg zu finden, mit der Situation umzugehen.
Die Mitarbeiter können sich außerhalb der Arbeitszeit aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, einschließlich politischer Aktivitäten. Ein solches Engagement muss im Einklang mit den ethischen Werten der MET Group stehen und darf nicht im Widerspruch zur Rolle des betreffenden Mitarbeiters stehen.
Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die vertraulich sind oder nicht anderweitig öffentlich gemacht werden, müssen mit Vorsicht behandelt werden. Vertrauliche und nicht öffentliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse dürfen sowohl während des Arbeitsverhältnisses (oder ähnlichem) mit der MET Group als auch danach nur in Übereinstimmung mit den geltenden internen Regeln intern oder extern weitergegeben werden. Vertrauliche und nicht öffentliche Informationen müssen durch geeignete rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Alle Mitarbeiter müssen besondere Sorgfalt walten lassen, wenn sie mit personenbezogenen Daten sowie mit anderen besonders sensiblen Informationen wie Strategien, geplanten Fusionen und Übernahmen, anstehenden Geschäftstransaktionen, Preiskalkulationen, Angeboten oder bevorstehenden personellen Veränderungen in Unternehmensfunktionen umgehen.
Die MET Group verlangt von allen ihren Mitarbeitern, Managern und anderen Beteiligten, dass sie mit den (IT-)Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften vertraut sind. Passwörter, Ausweise und Schlüssel müssen geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Nur Mitarbeiter, die dazu befugt sind, müssen intern und/oder extern im Namen der MET Group kommunizieren. Im Umgang mit Interessengruppen verhält sich das Personal stets kooperativ, offen und respektvoll.
Die Mitarbeiter haben die finanziellen Interessen der MET Group zu wahren. Die MET Group erwartet von ihren Mitarbeitern, dass sie ein wahrheitsgetreues, genaues und objektives Bild der MET Group vermitteln.
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Vermögen der MET Group (einschließlich der ihnen von der MET Group anvertrauten Gegenstände) vor Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Betrug und dergleichen zu schützen und die nicht geschäftsbezogene Nutzung auf ein angemessenes Maß zu beschränken.
Es ist verboten, persönliche Vorteile (monetäre oder andere Vergünstigungen) zu erlangen oder anzubieten, um die Position der MET Group gegenüber (Regierungs-)Beamten, Wettbewerbern, Geschäftspartnern und anderen Dritten zu verbessern.
Bestechungsgelder, die den Mitarbeitern angeboten werden, müssen unverzüglich dem Compliance-Ausschuss der MET Group gemeldet werden. Die Annahme und Überreichung üblicher Geschenke, Vergünstigungen und Einladungen von geringem Wert ist erlaubt. Wenn Zweifel bestehen, ob Geschenke, Vergünstigungen oder Einladungen angemessen sind, muss der direkte Vorgesetzte oder ein Mitglied des Compliance-Ausschusses der MET Group kontaktiert werden. Bargeldgeschenke, unabhängig vom Betrag, dürfen weder angenommen noch angeboten werden.
Angemessene Spenden für wohltätige Zwecke sind vorbehaltlich vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsleitung zulässig.
Gesunde, fähige und motivierte Mitarbeiter sind wesentlich für den langfristigen Erfolg der MET Group. Die Sicherheit und der Schutz von Mensch und Umwelt haben bei der MET Group Priorität.
Die MET Group gestaltet alle Arbeitsplätze so, dass sie den anerkannten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit muss den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für alle physischen Arbeiten außerhalb der Büroumgebung geschenkt werden.
Die MET Group führt fortlaufend Schulungen und Informationen für alle Mitarbeiter in Bezug auf Sicherheitsstandards durch. Jeder Vorgesetzte ist für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich und wird entsprechend geschult.
Unzulänglichkeiten und Verstöße gegen Arbeitssicherheits- oder Gesundheitsstandards müssen unverzüglich gemäß den einschlägigen internen Vorschriften oder dem Compliance-Ausschuss der MET Group gemeldet werden.
Die MET Group verpflichtet sich, die Gesundheit und Sicherheit von Dritten zu schützen, die sich im Einflussbereich der MET Group befinden (z.B. als Dienstleister oder Besucher).
Die MET Group übernimmt Verantwortung für den Umweltschutz und den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Wir erkennen an, dass die Lebensqualität für künftige Generationen nur durch die Einhaltung anerkannter Umweltstandards erhalten werden kann.
Die MET Group nimmt aktiv an Dialogen mit relevanten Interessengruppen teil und unterstützt ausgewählte Programme, um einen positiven Einfluss auf die Zivilgesellschaft zu nehmen.
Die im Verhaltenskodex dargelegten Regeln sind integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der MET Group und spiegeln diese wider. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass diese Regeln zu jeder Zeit eingehalten werden.
Die MET Group toleriert keine Verstöße gegen den Verhaltenskodex und wird je nach Schwere des Verstoßes und dem Grad des Verschuldens angemessene Maßnahmen ergreifen. Zu den möglichen Disziplinarmaßnahmen gehören Verwarnungen, Verweise und Entlassungen (aus wichtigem Grund). Bei schweren Verstößen behält sich die MET Group das Recht vor, Strafverfolgungsbehörden zu informieren und/oder ein zivilrechtliches Verfahren einzuleiten.
Die MET Group ermutigt alle Mitarbeiter, schwerwiegende Verstöße gegen den Verhaltenskodex dem direkten Vorgesetzten oder einem Mitglied des Compliance-Ausschusses der MET Group zu melden. Alle gemeldeten Fälle werden streng vertraulich behandelt.